Städtebaulicher Denkmalschutz: Weniger Geld, kleineres Fördergebiet


Das ist das Fördergebiet.

[18.01.2012, fb] Für das Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" steht weniger Geld zur Verfügung als ursprünglich geplant. Außerdem soll das Innenstadtgebiet ("Neustadt-Möncheplatz", siehe Foto), in dem die Zuschüsse fließen können, verkleinert werden: Von 14,25 auf 9,25 Hektar. Das sieht eine Vorlage vor, die der zuständige Ratsausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung am Dienstag, 24. Januar, um 17 Uhr in öffentlicher Sitzung im Alten Rathaus beschließen will.

Mit dem Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" sollen vor allem private Sanierungen und private Investitionen in der Einbecker Innenstadt bezuschusst werden. Die Stadt muss 1/3 der Fördersumme finanzieren. Geplant wird mit rund 3,3 Millionen in den nächsten zehn Jahren. Hinzu kommt Fördergeld von Land und Bund für die Antragsteller, die berücksichtigt werden. Insgesamt hat das Programm ein Volumen von rund zehn Millionen Euro.

Die Stadt Einbeck hatte sich im Sommer 2011 nach einem Beschluss des Rates zu dem Programm angemeldet und Voruntersuchungen gestartet. Nach einem Ortstermin von Vertreter des zuständigen Landesministeriums im Dezember mussten die ursprünglichen Pläne angepasst werden. Statt in einem Zeitraum von 15 wird jetzt nur noch in einem Zeitraum von zehn Jahren gefördert. Das Areal "Neustadt-Möncheplatz" wurde angepasst. Es umfasst jetzt im Wesentlichen die Neustadt (ohne Brauereiquartier und Hullerser Straße) sowie das Gebiet rund um den Möncheplatz mit dem Quartier zwischen Rosenthal und Neuer Straße.

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Nachtrag 24.1.12: Der Ausschuss hat die Vorlage einstimmig beschlossen, das Gebiet wird also verkleinert und die Förderdauer gekürzt. Abschließend entscheidet der Stadtrat am 1.2. in seiner Sitzung.

Von 140 angekündigten Anträgen von Privatleuten sind durch die Verkleinerung rund 50 übrig geblieben, wenn Einbeck in das Programm aufgenommen wird. Schwerpunkt sind zwar Förderungen privater Investoren, aber mit Möncheplatz, Neustädter Kirchplatz und Sanierung Storchenturm sind auch drei öffentliche Maßnahmen vorgesehen.


Nachtrag 1.2.12: Der Stadtrat hat einstimmig die Vorlage ohne Änderung beschlossen. 


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